FAQ – häufig gestellte Fragen

Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Am besten man geht planvoll und strukturiert an dieses Thema heran. Eine Energieberatung vom Fach bringt mir zunächst erstmal wertvolles Wissen zum energetischen Zustand meines Hauses. Durch die gezielte Schwachstellenanalyse, Berechnung der Gebäudekomponenten und der Erfahrung des Energieberaters können auf dieser Grundlage dann die richtigen Maßnahmen abgeleitet werden. Dies erspart Fehlinvestitionen, den Verlust von Förderzuschüssen und verhindert immer wieder auch Sanierungspfusch.

  • Die Energieberatung schärft mein Verständnis über die Zusammenhänge der einzelnen Komponenten meines Gebäudes. Unter Berücksichtigung auf meine persönlichen Ziele und Wünsche erstellt der Energieberater individuelle Maßnahmenpakete zur Steigerung der Energieeffizienz und des Wohnkomforts und berät mich zur aktuellen Förderlandschaft. Die Beratung steht also am Beginn aller zukünftigen Schritte.
  • Die Energieberatung kann einzeln per Stundenpauschale gebucht werden (Erstgespräch) oder sofort die Ausarbeitung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) enthalten. Ziel ist es Wege für verschiedene energetischen Verbesserungsschritte aufzuzeigen und anhand dieser Maßnahmenvorschläge auch einen möglichst realistischen Ausblick auf Kosten und Fördermöglichkeiten (BAFA oder KFW) zu geben.
  • Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt mir Möglichkeiten zukünftiger Schritte der energetischen Modernisierung. Er ist 15 Jahre lang gültig und eröffnet später den Zugang zu Fördermitteln bei der Umsetzung der Maßnahmen.
  • Als Ingenieursdienstleistung gibt der iSFP einen produktneutralen Überblick über mögliche und zweckmäßige energetische Sanierungsschritte. Hierbei werden systematisch alle Bestandteile der Gebäudehülle (Keller/Bodenplatte, Außenwände, Dach, Fenster und Türen) sowie der Anlagentechnik (Wärme- und Warmwassererzeuger, Verteilungsnetze, sonstige Anlagentechnik wie Lüftung, PV-Anlagen, evtl. Speichersysteme) analysiert und energetisch als System bewertet. Schwachstellen und Potentiale werden aufgezeigt und Maßnahmenschritte logisch aufeinander aufbauend erstellt. Dabei ist das von uns aufgezeigte Ziel hin zum Effizienzhaus oft noch gar nicht entscheidend sondern der Start mit den ersten Maßnahmen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Kosten-Nutzen-Rechnung).
  • Bei einem Haus mit normaler Kubatur kostet die Erstellung eines iSFP nach BAFA- Förderung 480,00€ für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 680,00€ für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten.
  • Sie erhalten zum Preis von 1.780,00€ für Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten Sie eine BAFA-Förderung von 1.300€. Zum Preis von 2.380€ für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten erhalten Sie eine BAFA-Förderung von 1.700€. Die Förderung erhalten Sie nach der Übergabe des iSFP und Abschluss der Förderanträge vom BAFA direkt ausgezahlt.
  • Nein, Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein. Die Energieberatung dient dem Immobilieneigentümer lediglich zur Aufklärung der Gebäude-IST-Situation und zum Aufzeigen von möglichen Einsparpotentialen und Fördermöglichkeiten.
  • Im Regelfall können wir einen Sanierungsfahrplan innerhalb von 1-2 Wochen nach dem gemeinsamen vor-Ort-Termin erstellen.
Begleitung

Energetische Baubegleitung

  • Nach der Erstellung des iSFP entscheidest Du, in welchem Umfang Du investieren möchtest. Gerne helfen wir bei der Umsetzung Deiner Ziele und der Beschaffung Deiner Fördermittel. Die energetische Baubegleitung ist von BAFA und KFW sogar vorgeschrieben, damit die Kriterien der Förderung alle ordentlich umgesetzt werden und keine Schummelei erfolgt. Über seine Arbeit kann die BAFA und die KFW die Qualitätssicherung der energetischen Modernisierung sicherstellen und für Dich als Bauherren hat es den Vorteil, dass Dir der Energieberater hilft Fehler in der Planung und beim Bau zu vermeiden – es geht ja auch um Dein Haus.
  • Wenn Du vom energetisch-wohnen Team überzeugt bist und mit Elan Deine Pläne in die Tat umsetzen möchtest bist Du bei uns ganz richtig. Sprich uns an und teile uns Deine Sanierungswünsche mit. Wir prüfen diese, erarbeiten daraufhin mit Dir zusammen eine Umsetzungsstrategie. Hier entscheidet sich, ob Du den Weg der Förderung per BAFA-Einzelmaßnahmen oder eine Sanierung im Ganzen (KFW Effizienzhaus) für Dich infrage kommt. Das ist meist ein iterativer Prozess, denn Deine Finanzierungsberater sind hier ja auch ganz entscheidend für das Projekt.
  • Mithilfe der von energetisch-wohnen ermittelten Gebäudekomponenten- und Dämmeigenschaften kannst Du nun Angebote von Fachunternehmen anfordern und diese uns von energetisch-wohnen teilen. Dieser Prozess ist ein mehrstufiger Planungsprozess – keine Angst, wir begleiten Dich hier. Wenn die wesentlichen Details geklärt sind und das Budget auf Grundlage der vorliegenden Angebote bekannt ist, können wir mit Deinem Go die Förderanträge stellen.
  • Wir haben ein einfaches und transparentes Preissystem, welches sich bei der energetischen Baubegleitung nach der Höhe der förderfähigen Kosten richtet. Zur Preisliste geht es hier.
  • Bitte stimme Dich mit uns ab, bevor Du Bauunternehmen beauftragst oder selber loslegst, da zum Erreichen der Förderung ja zahlreiche Kriterien erfüllt sein müssen.
Fördermittel

Fördermittel

  • Die Energieberatung wird in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit gefördert.
  • Die energetische Beratung wird vom BAFA mit 1.300EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. mit 1.700,00€ für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten bezuschusst, sofern diese nicht kürzlich schon einmal gefördert wurde.
  • Die Prüfung des Förderantrags zur Energieberatung kann seitens BAFA mehrere Wochen dauern, ebenfalls die Auszahlung der Fördermittel. 

Maßnahme

BAFA

KfW

Finanzamt

Heizung

-

30 % - 70 % Zuschuss +
Ergänzungskredit

20 % Steuerbonus

Heizungsoptimierung

max 20% Zuschuss

-

20 % Steuerbonus

Gebäudehülle

max 20% Zuschuss

Ergänzungskredit

20 % Steuerbonus

Anlagentechnik

max 20% Zuschuss

Ergänzungskredit

20 % Steuerbonus

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

-

Förderkredit mit 5-25% Tilgungszuschuss

20 % Steuerbonus

Fachplanung und Baubegleitung

50% Zuschuss

50 % Tilgungszuschuss

50 % Steuerbonus

Energieberatung mit Sanierungsfahrplan

Zuschuss (max. 650 €
EFH/ZFH, 850 € MFH)

-

-

Kauf Altbau als Familien-Wohneigentum

-

Förderkredit

-

Anlagen zur Stromerzeugung

-

Förderkredit

-

Altersgerechter Umbau

-

Förderkredit mit 10-12,5 % Tilgungszuschuss

-

  • Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dies beinhaltet u.a. Einbau neuer Fenster und Türen, Dämmung von Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke bzw. Bodenplatten, Fassadendämmung, Heizungsoptimierung, Einbau von Anlagentechnik zur Effizienzsteigerung z.B. Lüftungsanlagen, Solarthermieanlagen und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung wie Einbau neuer Heizkörper oder Flächenheizungen zur Senkung der Vorlauftemperaturen. Damit die Maßnahmen förderfähig sind müssen technische Mindeststandards erfüllt werden, welche energetisch-wohnen bei der Ausarbeitung des iSFP und bei der Baubegleitung beachtet. Diese vom BAFA geförderten Maßnahmen werden mit 15% in der Basis gefördert. Zusammen mit einem vorliegenden iSFP gibt es zusätzlich extra 5% Bonus. Der iSFP verdoppelt übrigens auch das jährliche Fördervolumen von 30.000€ auf 60.000€ förderfähige Investitionen pro Jahr. Über die KFW werden moderne Heizungsanlagen zwischen 30% und max. 70% gefördert (bei maximal 30.000€ Investitionshöhe), somit lohnt es sich unmittelbar für jeden in die modernen Heizungsanlagen zu investieren. Wir beraten Dich gerne.

Energieausweis

  • Ein Energieausweis soll die Energieeffizienz eines Wohngebäudes bescheinigen und eine Vergleichsbasis gegenüber anderen Gebäuden herstellen. Bei Nutzerwechseln hilft das Dokument vor einer Miet- oder Kaufentscheidung, sich über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten zu informieren. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten mit diesem Dokument Anhaltspunkte, wie sie die energetischen Eigenschaften ihrer Immobilie verbessern und somit Energiekosten sparen können. Der Energieausweis ist beim Verkauf und der Vermietung eines Wohngebäudes gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen gelten für Baudenkmäler und kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche. Es werden (einfachere) Verbauchsausweise und (aufwendigere) Bedarfsausweise unterschieden. Der Verbrauchsausweis erfasst die Verbräuche der letzten drei Jahre, aber er kann deswegen nutzerabhängig stark schwanken. Der Bedarfsausweis hingegen stellt den Energiebedarf eines Gebäudes nach genormten Kriterien dar, somit ist er nicht nutzerabhängig.
  • Immobilieneigentümer können wählen, ob sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausstellen lassen, bis auf nachfolgende Einschränkungen:
    • Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu vier Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor November 1977 gestellt und sie seitdem nicht energetisch modernisiert wurden.
    • Ein Bedarfsausweis ist auch nach einer kürzlich erfolgten Fassadendämmung oder bei einer Erneuerung eines Außenbauteils erforderlich, weil in diesem Fall die Verbrauchsdaten aus den vergangenen drei Jahren noch nicht vorliegen.
    • Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt. Der Bauträger muss ihn unverzüglich nach der Fertigstellung des Wohngebäudes vorlegen.