Die Energieberatung Förderung ist ein zentraler Baustein der Bundesförderung, um Hausbesitzern, Mietern und weiteren Berechtigten den Weg zu einer energieeffizienten Sanierung ihres Wohngebäudes zu erleichtern. Grundlage der Zuschüsse ist ein staatliches Förderprogramm, das gezielt die Energieberatung unterstützt. Im Jahr 2025 bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) attraktive Zuschüsse für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) an. Dieser Leitfaden gibt Ihnen eine umfassende Übersicht über alle verfügbaren Förderprogramme, die Bedingungen für die Antragstellung sowie die maximalen Fördersummen. Die Förderung richtet sich insbesondere an energetische Sanierungen, um die Energieeffizienz und den Wohnkomfort nachhaltig zu verbessern.
Was ist die BAFA-Förderung für Energieberatung?
Die BAFA-Förderung unterstützt Eigentümer, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte bei der Durchführung einer qualifizierten Energieberatung vor Ort. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, den Wohnkomfort zu erhöhen und damit langfristig Energiekosten einzusparen. Die Beratung erfolgt durch zertifizierte Energieberaterinnen und Energieberater, die den energetischen Zustand des Gebäudes analysieren und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer von Wohngebäuden
- Mieter und Pächter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers
- Nießbrauchsberechtigte
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Unternehmen im Rahmen spezieller Förderprogramme, wie z.B. der De-minimis-Beihilfenregelung, sowie Kommunen, die von lokalen oder kommunalen Fördermaßnahmen profitieren können
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Umfang der Förderung und Fördersummen
Die BAFA übernimmt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten. Die Förderhöhe wird auf Basis des Beratungshonorars berechnet, darf jedoch bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten. Je nach Gebäudetyp gelten folgende Fördergrenzen:
- Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die maximale Fördersumme maximal 650 Euro.
- Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie für Eigentümergemeinschaften liegt die maximale Förderung bei maximal 850 Euro.
- Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von bis zu 250 Euro, wenn der Energieberater den Sanierungsfahrplan in einer Wohnungseigentümerversammlung einer WEG erläutert.
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Zuschussförderung und Darlehensförderung: Die Förderarten im Vergleich
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bietet Ihnen zwei zentrale Förderarten, um die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes optimal zu unterstützen: die Zuschussförderung und die Darlehensförderung.
Mit der Zuschussförderung übernimmt das BAFA bis zu 50 Prozent der Kosten für eine professionelle Energieberatung für Wohngebäude – das bedeutet für Ein- und Zweifamilienhäuser einen maximalen Zuschuss von 650 Euro und für größere Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 850 Euro. Diese Förderung reduziert Ihre direkten Ausgaben für die Energieberatung erheblich und erleichtert den Einstieg in die energetische Sanierung.
Die Darlehensförderung hingegen richtet sich vor allem an die Finanzierung der anschließenden Sanierungsmaßnahmen. Hier profitieren Sie von zinsgünstigen Krediten, die speziell für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden bereitgestellt werden. So können Sie größere Investitionen in die Energieeffizienz Ihres Hauses stemmen, ohne Ihre Liquidität zu stark zu belasten.
Welche Förderart für Sie die richtige ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer finanziellen Situation ab. Während die Zuschussförderung vor allem die initialen Kosten der Energieberatung abfedert, ermöglicht die Darlehensförderung eine umfassende Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. In vielen Fällen ist eine Kombination beider Förderungen sinnvoll, um sowohl die Beratung als auch die Sanierung Ihres Wohngebäudes optimal zu finanzieren.
Sie möchten Zuschuss- und Darlehensförderung optimal kombinieren? Lassen Sie sich von unseren Förderexperten eine individuelle Finanzierungsstrategie entwickeln und maximieren Sie Ihre Fördermittel.
Welche Leistungen umfasst die geförderte Energieberatung?
Die Förderung umfasst eine umfassende Vor-Ort-Beratung, bei der der Energieberater den energetischen Zustand des Gebäudes genau untersucht. Dabei werden unter anderem folgende Punkte bewertet:
- Aktueller Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes, um Einsparpotenziale beim Energiesparen zu identifizieren
- Zustand der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)
- Heizungsanlage und Einsatz erneuerbarer Energien: Es wird bewertet, inwieweit moderne Heizungen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermie zur Reduzierung der Heizkosten beitragen können
- Bedeutung der Dämmung der Wände: Die Dämmung der Wände wird hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Energieeffizienz des Hauses und die Senkung der Heizkosten analysiert
- Potenziale für energetische Sanierungsmaßnahmen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie die Modernisierung von Heizungen oder die Integration neuer Anlagen
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit konkreten Empfehlungen und Kostenschätzungen für Sanierungen und energetische Sanierungen am Haus und anderen Gebäuden
Die Energieberatungen umfassen zudem die Bewertung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und die Identifikation geeigneter Maßnahmen zur energetischen Sanierung des Hauses. Durch die geförderte Energieberatung können Fördermittel für energetische Sanierungen und energiesparende Maßnahmen erschlossen werden.
Antragstellung: So funktioniert es
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Beratung online beim BAFA gestellt werden. Das Verfahren läuft wie folgt ab:
- Registrierung im BAFA-Portal und Erstellung eines Benutzerkontos. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit einem Aktivierungslink.
- Antragstellung für die Energieberatung über das Online-Formular. Die Anträge sind in der vorgeschriebenen Form und unter Angabe des voraussichtlichen Datums der Umsetzung einzureichen.
- Auswahl und Beauftragung eines zugelassenen Energieberaters aus der Expertenliste
- Durchführung der Energieberatung und Erstellung des Sanierungsfahrplans
- Einreichung des Verwendungsnachweises und der Beratungsunterlagen beim BAFA. Achten Sie dabei auf die vollständige Dokumentation aller Anträgen und die Einhaltung der Fristen.
- Auszahlung des Zuschusses nach positiver Prüfung
Der Antragsprozess erscheint Ihnen komplex? Wir übernehmen die komplette BAFA-Antragsstellung für Sie und sorgen dafür, dass Sie alle Fördergelder erhalten, die Ihnen zustehen.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
- Das Wohngebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Die Beratung darf erst nach Bewilligung des Förderantrags beginnen.
- Die Energieberatung muss von einem in der Expertenliste gelisteten Energieberater durchgeführt werden.
- Für Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte ist eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erforderlich.
Warum lohnt sich die BAFA-Förderung für Energieberatung?
Es lohnt sich besonders, weil durch die Antragstellung über die Energieberatung deutlich höhere Förderungen möglich sind – bis zu 12.000 € statt nur 4.500 €. Der förderfähige Betrag verdoppelt sich und der Zuschuss steigt von 15 % auf 20 %.
Die geförderte Energieberatung ist der erste wichtige Schritt für eine erfolgreiche energetische Sanierung. Sie hilft dabei, den Energieverbrauch zu reduzieren, Kosten zu sparen und den Wert des Gebäudes zu steigern. Durch die Beratung erhalten Sie Zugang zu staatlichen Zuschüssen und Fördermitteln für energetische Sanierungsmaßnahmen. Zudem eröffnet die Beratung den Zugang zu weiteren Förderprogrammen für Sanierungsmaßnahmen, wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Fazit: Übersicht der BAFA-Förderung 2025
| Fördermaßnahme | Zuschuss in Höhe | Maximaler Zuschuss |
| Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser | 50 % der Beratungskosten | 650 Euro |
| Energieberatung für Wohngebäude mit ≥3 Wohneinheiten | 50 % der Beratungskosten | 850 Euro |
| Erläuterung des Sanierungsfahrplans in WEG-Eigentümerversammlung | Pauschal | 250 Euro |
Die genannten Zuschüsse sind Teil eines umfassenden Förderprogramms, das verschiedene Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen bereitstellt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Beratungshonorar und wird auf Basis des erstellten Energieberatungsberichts gewährt.
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Nutzen Sie die BAFA-Förderung, um Ihre Energieberatung professionell und kostengünstig durchführen zu lassen. So legen Sie den Grundstein für eine nachhaltige und effiziente Sanierung Ihres Wohngebäudes.
Für weitere Informationen und die Antragstellung besuchen Sie das offizielle BAFA-Portal unter www.bafa.de. Dort finden Sie auch eine Übersicht der zugelassenen Energieberater und detaillierte Hinweise zum Ablauf.
Ausblick: Die Zukunft der Energieberatung und Förderung
Die Bedeutung von Energieberatung und Förderung für Wohngebäude wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Angesichts der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung ist zu erwarten, dass bestehende Förderprogramme kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut werden. Ziel ist es, noch mehr Eigentümer und Mieter zu motivieren, ihre Gebäude energetisch zu sanieren und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Energieberatung bleibt dabei ein zentrales Instrument: Sie hilft, individuelle Einsparpotenziale zu erkennen, maßgeschneiderte Sanierungsmaßnahmen zu planen und die passenden Förderungen zu nutzen. Für Eigentümer und Mieter bedeutet das nicht nur eine nachhaltige Reduzierung der Energiekosten, sondern auch eine Wertsteigerung des eigenen Wohnraums und mehr Wohnkomfort.
Mit der fortschreitenden Entwicklung neuer Technologien und der stärkeren Einbindung erneuerbarer Energien werden die Möglichkeiten zur energetischen Sanierung immer vielfältiger. Die Kombination aus qualifizierter Energieberatung und attraktiven Förderprogrammen macht es so einfach wie nie, das eigene Wohngebäude fit für die Zukunft zu machen und gleichzeitig Geld zu sparen.
Ausblick: Die Zukunft der Energieberatung und Förderung
Die Bedeutung von Energieberatung und Förderung für Wohngebäude wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Angesichts der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung ist zu erwarten, dass bestehende Förderprogramme kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut werden. Ziel ist es, noch mehr Eigentümer und Mieter zu motivieren, ihre Gebäude energetisch zu sanieren und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Energieberatung bleibt dabei ein zentrales Instrument: Sie hilft, individuelle Einsparpotenziale zu erkennen, maßgeschneiderte Sanierungsmaßnahmen zu planen und die passenden Förderungen zu nutzen. Für Eigentümer und Mieter bedeutet das nicht nur eine nachhaltige Reduzierung der Energiekosten, sondern auch eine Wertsteigerung des eigenen Wohnraums und mehr Wohnkomfort.
Mit der fortschreitenden Entwicklung neuer Technologien und der stärkeren Einbindung erneuerbarer Energien werden die Möglichkeiten zur energetischen Sanierung immer vielfältiger. Die Kombination aus qualifizierter Energieberatung und attraktiven Förderprogrammen macht es so einfach wie nie, das eigene Wohngebäude fit für die Zukunft zu machen und gleichzeitig Geld zu sparen.