Hydraulischer Abgleich Pflicht: Wann ist er vorgeschrieben?

Der hydraulische Abgleich ist eine wichtige Maßnahme zur Optimierung von Heizungsanlagen, die für eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Gebäude sorgt und den Energieverbrauch senkt. Doch wann besteht eine hydraulische Abgleichpflicht? In diesem Artikel erfahren Sie alles zu den gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmen, Fristen sowie Fördermöglichkeiten und warum diese Maßnahme für Eigentümer und Vermieter von großer Bedeutung ist.

Gesetzliche Grundlagen der Pflicht zum hydraulischen Abgleich

Die Pflicht zum hydraulischen Abgleich ist im Gebäude Energien Gesetz (GEG) verankert, insbesondere im § 60c GEG. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt diese Verpflichtung für alle neu installierten Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort durch eine gleichmäßige Wärmeverteilung zu erhöhen. Das Gesetz ist Teil der deutschen Klimaschutzstrategie und soll helfen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Darüber hinaus regelt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) bis zum 15. September 2024 die Pflicht zum hydraulischen Abgleich für bestimmte Gebäude mit Gaszentralheizung.
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Für welche Gebäude gilt die Pflicht?

Die hydraulischer Abgleich Pflicht betrifft vor allem:

  • Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten oder selbstständigen Nutzungseinheiten
  • Neu installierte Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger

Für Einfamilienhäuser und Gebäude mit bis zu fünf Wohnungen besteht keine generelle Pflicht zum hydraulischen Abgleich. Allerdings kann der Abgleich auch hier sinnvoll sein, um Heizkosten zu sparen und die Effizienz zu steigern.
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Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt Ausnahmen von der Pflicht, die insbesondere folgende Fälle betreffen:

  • Gebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten, wie Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser
  • Heizungsanlagen, bei denen ein hydraulischer Abgleich technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig ist, etwa bei sehr einfachen oder speziell konstruierten Systemen
  • Wärmepumpen, für die gesonderte Regelungen gelten. Hier ist der hydraulische Abgleich in einigen Fällen nicht verpflichtend, wird aber aus Effizienzgründen empfohlen

Zudem sind bei der Pflicht zum hydraulischen Abgleich die Anforderungen der Verfahren A und B zu beachten. Für die Förderfähigkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist meist das präzisere Verfahren B notwendig. Dieses Verfahren beinhaltet eine detaillierte raumweise Heizlastberechnung sowie die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung und ist in der Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) definiert. Weitere Details zum Verfahren B finden Sie auf der Website der ZVSHK.

Fristen und Umsetzung

Die Fristen zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs sind abhängig vom Gebäudetyp und der Art der Heizungsanlage:

  • Für neu installierte Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt die Pflicht seit dem 1. Oktober 2024.
  • Für Bestandsgebäude mit Gaszentralheizung galt die Pflicht gemäß En SiMaV bis zum 15. September 2024.

Die Durchführung muss von qualifizierten Fachbetrieben erfolgen, die auch die notwendigen Messungen und Einstellungen vornehmen.
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Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs inklusive aller Einstellwerte, Heizlastberechnungen und Regelungseinstellungen ist schriftlich zu dokumentieren und auf Verlangen Mietern oder Eigentümern vorzulegen.

Die Fristen sind eng, insbesondere für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die ihre Heizungsanlagen erneuern oder optimieren möchten. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine Beschlussfassung in der Eigentümergemeinschaft herbeizuführen, da die Kosten und organisatorischen Maßnahmen abgestimmt werden müssen. Die Beschlussfassung ist oft ein komplexer Prozess, da sie die Zustimmung aller Eigentümer erfordert und rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden müssen. Nützliche Informationen zur Beschlussfassung finden Sie beim Deutschen Mieterbund oder bei der Haus & Grund Deutschland.

Rechtliche Aspekte und Pflichten für Vermieter

Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben zum hydraulischen Abgleich bei den betroffenen Gebäuden einzuhalten. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich gelten als Instandhaltungskosten und dürfen in der Regel nicht auf die Mieter umgelegt werden. Dies ist im Rahmen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

Werden die Pflichten nicht erfüllt, drohen zwar aktuell keine direkten Bußgelder, jedoch können Mieter oder Eigentümergemeinschaften den Vermieter auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verklagen. Zudem kann die Nichtdurchführung negative Auswirkungen auf Fördermittelansprüche haben.

Für die Durchführung und Dokumentation des hydraulischen Abgleichs sind Fachbetriebe zuständig. Nur qualifizierte Experten können sicherstellen, dass der Abgleich korrekt nach den Vorgaben des GEG und der Fachregel ZVSHK erfolgt.

Vorteile der Maßnahme und Förderung

Neben der gesetzlichen Verpflichtung bietet der hydraulische Abgleich zahlreiche Vorteile:

  • Reduzierung des Energieverbrauchs und der Heizkosten um bis zu 15 Prozent durch optimale Verteilung des Heizwassers im Heizkreislauf
  • Verbesserung des Wohnkomforts durch gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Räumen
  • Beitrag zum Klimaschutz durch geringeren CO2-Ausstoß, da weniger Energie benötigt wird
  • Verlängerung der Lebensdauer der Heizungsanlage durch geringere Belastung der Heizpumpe und des Heizungssystems

Zudem gibt es Fördermöglichkeiten, etwa durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die die Kosten für den hydraulischen Abgleich unterstützen, sofern die Maßnahme nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. Die BAFA-Förderung „Heizungsoptimierung“ bietet Zuschüsse von bis zu 15 Prozent der Kosten, mit zusätzlichen Boni bei Einbindung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der offiziellen BAFA-Website unter BAFA Heizungsoptimierung.

Durchführung des hydraulischen Abgleichs

Der hydraulische Abgleich umfasst mehrere Schritte:

  1. Raumweise Heizlastberechnung: Ermittlung des Wärmebedarfs jedes Raumes, basierend auf Größe, Dämmung und Nutzung.
  2. Prüfung der Heizkörper und Heizflächen: Anpassung der Heizkörperleistung und gegebenenfalls Austausch oder Ergänzung.
  3. Einstellung der Ventile und Thermostatköpfe: Regulierung des Durchflusses, damit jeder Heizkörper genau die benötigte Wassermenge erhält.
  4. Anpassung der Vorlauftemperaturregelung: Optimierung der Temperatur des Heizwassers, um Energie zu sparen.
  5. Dokumentation: Schriftliche Festhaltung aller Einstellungen und Ergebnisse.

Nur mit einem fachgerechten hydraulischen Abgleich kann sichergestellt werden, dass das Heizungssystem effizient und zuverlässig arbeitet.

Fazit

Die Pflicht zum hydraulischen Abgleich ist ein bedeutender Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einhaltung der Klimaschutzziele in Deutschland. Besonders Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohneinheiten sind verpflichtet, diese Maßnahme bei neuen Heizungsanlagen umzusetzen. Die Fristen sind eng gesetzt, und die Umsetzung erfordert eine sorgfältige Planung und professionelle Durchführung.

Auch wenn für kleinere Gebäude keine gesetzliche Pflicht besteht, kann der hydraulische Abgleich hier eine lohnende Investition sein, um Heizkosten zu senken, den Wohnkomfort zu verbessern und die Umwelt zu schonen. Die Maßnahme trägt nicht nur zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei, sondern unterstützt auch die Lebensdauer der Heizungsanlage und ermöglicht die Nutzung staatlicher Förderungen.

Wir empfehlen Eigentümern, Vermietern und Verwaltern, sich frühzeitig mit qualifizierten Fachbetrieben und Energieberatern abzustimmen. So können die gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig erfüllt und die Vorteile des hydraulischen Abgleichs optimal genutzt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von unseren Experten kostenlos beraten zu lassen und Ihre Heizungsanlage nachhaltig zu optimieren.

Bei Fragen zur Durchführung oder zu den gesetzlichen Anforderungen empfiehlt sich die Beratung durch Experten und Fachbetriebe.
Der hydraulische Abgleich ist nur der erste Schritt zur optimalen Heizungseffizienz. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Energieberatung und entdecken Sie alle Möglichkeiten zur Kostensenkung und Förderung in Ihrem Gebäude.

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