Wichtige Erkenntnisse auf einen Blick
- Hohe BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt bis zu 50 % Zuschuss für Energieberatung mit maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten
- Verpflichtende Standards: Seit Juli 2023 ist die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) über die aktuelle iSFP-Druckapplikation Version 2.5.x verpflichtend für alle Förderprogramme
- WEG-Zusatzbonus: Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einen zusätzlichen 250 € Bonus bei Berichtserläuterung in Eigentümerversammlungen
- Expertenvoraussetzung: Nur zertifizierte Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena können förderfähige Energieberatungen für Wohngebäude durchführen
- BEG-Integration: Der individuelle Sanierungsfahrplan dient als wichtiges Instrument und Nachweis für weitere Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Was ist der ISFP Bonus?
Der ISFP Bonus bezeichnet die Bundesförderung für den individuellen Sanierungsfahrplan, ein zentrales Förderprogramm der Bundesregierung zur Unterstützung von Hauseigentümern und Eigentümerinnen bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude. Diese iSFP Förderung ist Teil der umfassenden Bundesförderung für effiziente Gebäude und zielt darauf ab, eine professionelle Energieberatung für alle Hausbesitzer zugänglich zu machen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) stellt eine detaillierte Analyse des Ist-Zustands eines Gebäudes dar und entwickelt einen strukturierten Sanierungsfahrplan, mit dem Hauseigentümer ihre Sanierung Schritt für Schritt planen können. So wird eine effiziente Sanierung möglich, die auf die jeweiligen Gegebenheiten der Gebäudehülle, wie etwa Dämmung von Außenwänden oder Dachflächen, abgestimmt ist.
Die rechtlichen Grundlagen für den ISFP Bonus finden sich in den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Das Merkblatt des BAFA definiert klar die Rahmen und Mindestanforderungen für die BAFA Förderung. Ziel der staatlichen Unterstützung ist es, Hausbesitzer zu motivieren, eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen und dadurch Energiekosten langfristig zu senken.
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Förderhöhe und Zuschussbeträge der iSFP Förderung
Die Fördersätze für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind nach Gebäudetyp gestaffelt und bieten erhebliche finanzielle Unterstützung. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gewährt das BAFA einen Zuschuss von 50 % der Beratungskosten bis maximal 650 €. Bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten erhöht sich der maximale Zuschussbetrag auf 850 €.
| Gebäudetyp | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
| Ein-/Zweifamilienhaus | 50 % | 650 € |
| Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten | 50 % | 850 € |
| WEG-Bonus | – | +250 € |
Wohnungseigentümergemeinschaften profitieren von einem besonderen Zusatzbonus in Höhe von 250 €, wenn der zertifizierte Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in einer Eigentümerversammlung erläutert. Dieser Bonus würdigt den zusätzlichen Aufwand für die Präsentation und Diskussion der Sanierungsempfehlungen.
Die Eigenanteilskosten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bleiben damit überschaubar. Bei einem typischen Beratungshonorar von 800 € für ein Einfamilienhaus zahlen Hausbesitzer nur 160 € aus eigener Tasche. Im Vergleich zu früheren Fördersätzen stellt die aktuelle BAFA Förderung eine deutliche Verbesserung dar und macht professionelle Energieberatungen für breite Bevölkerungsschichten zugänglich.
Voraussetzungen für den ISFP Bonus
Die Berechtigung für den ISFP Bonus steht grundsätzlich allen Haus- und Wohnungseigentümern zu. Darüber hinaus können auch Mieter und Pächter die iSFP Förderung beantragen, sofern sie die Zustimmung des Eigentümers zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen besitzen. Diese Regelung ermöglicht es auch Mietern, aktiv zur Energieeffizienz ihres Zuhauses beizutragen.
Qualifikationsanforderungen für Energieberater
Besondere Anforderungen gelten für die Energieberaterinnen und -berater. Nur Experten, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen sind, dürfen förderfähige Energieberatung für Wohngebäude durchführen. Diese Qualitätssicherung stellt sicher, dass nur qualifizierte Fachkräfte die Analyse und Erstellung des Sanierungsfahrplans übernehmen.
Technische Voraussetzungen seit 2023
Seit Juli 2023 gelten verschärfte technische Voraussetzungen für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die Verwendung der aktuellen iSFP-Druckapplikation in Version 2.5.x oder höher ist verpflichtend. Energieberater, die noch ältere Versionen nutzen, können keine förderfähigen Berichte mehr erstellen. Diese Maßnahme gewährleistet einheitliche Standards und verbesserte Datenqualität.
Gebäudeanforderungen und Ausschlusskriterien
Wichtige Gebäudeanforderungen und Ausschlusskriterien betreffen vor allem das Alter und die Nutzung der Immobilie. Neubauten sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen, da hier bereits aktuelle Energiestandards anzuwenden sind. Auch reine gewerbliche Gebäude fallen nicht unter die BAFA Förderung des Wohngebäude-Programms.
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BAFA Antragsverfahren für ISFP Förderung
Der Antragsprozess für den ISFP Bonus erfolgt vollständig digital über das BAFA-Portal. Hauseigentümer müssen sich zunächst im Online-Portal registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Die Registrierung erfordert grundlegende Informationen zum Antragsteller und zum zu beratenden Gebäude.
Wichtige Fristen und Timing
Die Antragstellung muss zwingend vor Beginn der Energieberatung erfolgen. Bereits beauftragte oder abgeschlossene Beratungen können nicht nachträglich gefördert werden. Diese Regel unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen Planung und Antragsstellung.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen und Dokumente sind für den Antrag erforderlich:
- Nachweis der Berechtigung: Eigentumsnachweis oder Mietvertrag mit Zustimmung
- Gebäudedaten: Grundlegende Informationen zur Immobilie, wie Angaben zur Dämmung der Außenwände, zum Zustand der Dachflächen, der Heizung und der Außentüren
- Kostenvoranschlag: Des zertifizierten Energieberaters
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Beschluss der Eigentümerversammlung
Bearbeitungszeiten und Ablauf
Die Bearbeitungszeiten für Anträge betragen in der Regel zwei bis vier Wochen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann die Energieberatung beauftragt werden. Der Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Beratung binnen sechs Monaten einzureichen.
Wichtige Änderungen ab 2025
Ab dem 4. März 2025 treten bedeutende Änderungen im Antragsverfahren in Kraft. Die Verwendungsnachweisklärung wird um steuerliche Angaben ergänzt, die Antragsteller verpflichtend ausfüllen müssen. Diese Ergänzung dient der besseren Koordination zwischen BAFA Förderung und steuerlichen Vergünstigungen bei energetischen Sanierungen.
Änderungen bei der Zahlungsabwicklung
Ein weiterer wichtiger Hinweis betrifft die Zahlungsermächtigung, die ab dem 1. April 2025 vollständig abgeschafft wird. Künftig erfolgen alle Auszahlungen ausschließlich per Überweisung auf das angegebene Bankkonto des Antragstellers. Diese Vereinfachung reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
Technische Updates der Software
Für die technische Umsetzung ist ein Parallelbetrieb verschiedener Druckapplikation-Versionen bis August 2025 geplant. Energieberater können übergangsweise sowohl die aktuelle Version 2.5.x als auch nachfolgende Versionen nutzen. Ab dem 8. August 2025 wird jedoch ausschließlich die dann aktuelle Version 2.5.x oder höher akzeptiert.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Effizienz des Förderprogramms zu steigern und gleichzeitig die Qualität der erstellten Sanierungsfahrpläne weiter zu verbessern. Antragsteller sollten sich rechtzeitig über die Neuerungen informieren und ihre Planung entsprechend anpassen.
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Zusätzliche Vorteile des ISFP Bonus
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) dient nicht nur der Analyse des aktuellen Energiezustands, sondern fungiert als wichtiger Nachweis für weiterführende Förderungen. Bei der Beantragung von Zuschüssen für Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein aktueller Sanierungsfahrplan oft Voraussetzung für die Bewilligung.
Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen
Besonders attraktiv sind die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen. Hauseigentümer können beispielsweise zunächst den ISFP Bonus nutzen und anschließend für konkrete Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, Einbau neuer Fenster oder Modernisierung der Anlagentechnik weitere BAFA Zuschüsse beantragen. Die Empfehlungen aus dem Sanierungsfahrplan helfen dabei, die Maßnahmen optimal zu priorisieren und Schritt für Schritt zu sanieren.
Steuerliche Vorteile und Wertsteigerung
Neben den direkten Fördervorteilen bietet der individuelle Sanierungsfahrplan auch steuerliche Vorteile. Energetische Sanierungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Der professionell erstellte Sanierungsfahrplan dokumentiert die Notwendigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen gegenüber dem Finanzamt.
Die Wertsteigerung der Immobilie durch eine professionelle Energieberatung sollte nicht unterschätzt werden. Ein detaillierter Überblick über das Einsparpotenzial bei Energiekosten und konkrete Sanierungsempfehlungen erhöhen die Attraktivität beim Verkauf oder bei der Vermietung erheblich. Potenzielle Käufer oder Mieter schätzen die Transparenz bezüglich der energetischen Eigenschaften und zukünftigen Sanierungskosten.
Integration in die Bundesförderung für effiziente Gebäude
Der ISFP Bonus ist nahtlos in die umfassende Bundesförderung für effiziente Gebäude integriert. Diese Integration ermöglicht es Hausbesitzern, von einem kohärenten Fördersystem zu profitieren, das verschiedene Sanierungsschritte systematisch unterstützt.
Langfristige Planungssicherheit
Durch die 15-jährige Gültigkeit des individuellen Sanierungsfahrplans erhalten Hausbesitzer langfristige Planungssicherheit. Innerhalb dieses Zeitraums können sie die empfohlenen Maßnahmen flexibel umsetzen, ohne den Anspruch auf den iSFP-Bonus bei nachfolgenden BEG-Einzelmaßnahmen zu verlieren.
Qualitätssicherung durch Standards
Die verpflichtende Verwendung aktueller Software-Versionen und die Beschränkung auf zertifizierte Energieberater gewährleistet eine hohe Qualität der erstellten Sanierungsfahrpläne. Diese Qualitätssicherung kommt sowohl den Hausbesitzern als auch der Effektivität des gesamten Fördersystems zugute.
Fazit: Der ISFP Bonus als Schlüssel zur energetischen Sanierung
Der ISFP Bonus ist ein bedeutendes Förderinstrument, das Hauseigentümern eine qualifizierte und strukturierte Energieberatung ermöglicht und sie bei der schrittweisen Sanierung ihrer Gebäude unterstützt. Durch die finanzielle BAFA Förderung von bis zu 50 %, die verbindlichen technischen Standards und die Kombinierbarkeit mit weiteren Programmen wird der individuelle Sanierungsfahrplan zu einem unverzichtbaren Werkzeug für eine nachhaltige und energieeffiziente Modernisierung.
Die iSFP Förderung macht professionelle Energieberatung für alle Bevölkerungsschichten zugänglich und schafft die Grundlage für fundierte Sanierungsentscheidungen. Mit einem Eigenanteil von nur 650-1000 Euro bei typischen Beratungskosten erhalten Hausbesitzer einen detaillierten Fahrplan für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und die Fördermöglichkeiten nutzt, kann nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch den Wert seiner Immobilie langfristig steigern und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Integration in das umfassende BEG-System ermöglicht dabei eine nahtlose Fortsetzung der Förderung bei der Umsetzung konkreter Sanierungsmaßnahmen.
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